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13 Dec. 2004, Deutschland
 
Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Novellierung der Gefahrstoffverordnung in Deutschland
 
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 17. November 2004 dem Entwurf einer "Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/EG und andere EG-Richtlinien" in der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vorgelegten Fassung zugestimmt.

Der erstmals am 12. Mai 2004 vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 24. September 2004 mit den sich aus der BR- Drucksache 413/04 (Beschluss) ergebenden Maßgaben zugestimmt. Diese Änderungen sind - mit einer Ausnahme - in den Verordnungsentwurf übernommen worden. Gegen die nicht übernommene Maßgabe wurden verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht. Die deswegen erforderliche erneute Beschlussfassung des Bundesrates ist für den 17. Dezember 2004 terminiert.

Mit der Verordnung kommt die Bundesregierung ihren Verpflichtungen zur Umsetzung mehrerer EG-Richtlinien zum Arbeitsschutz (Richtlinien 98/24/EG, 99/38/EG und 2003/18/EG) in nationales Recht nach. Weiterhin werden mit der Verordnung die Voraussetzungen für die Ratifizierung der Übereinkommen Nr. 170 und Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation geschaffen.

Ursprünglich sollte die neue Gefahrstoffverordnung im Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und wäre somit am 1. November in Kraft getreten. Nun verzögert sich die Veröffentlichung auf Anfang 2005. Nichtsdestotrotz bedeutet dies aber, dass sich alle Betriebe, die in ihren Produktionsverfahren Gefahrstoffe einsetzen, schnell auf die neue Rechtslage einstellen müssen.

Neben bewährten Elementen wird die novellierte Gefahrstoffverordnung auch etliche Neuerungen enthalten. So wird beispielsweise in Zukunft ein vom Gefährdungspotenzial des Stoffes abhängiges vierstufiges Schutzstufenkonzept eingeführt werden.

Weiterhin wird es statt der gewohnten Grenzwertbezeichnungen "Maximale Arbeitplatzkonzentration" (MAK) und "Technische Richtkonzentration" (TRK) nur noch einen einzigen "Arbeitsplatzgrenzwert" (AGW) geben, wie es auch in den europäischen Vorgaben vorgesehen ist.
 
Quelle: BMWA, Münchner Gefahrstofftage

Metainfo:Autor: Johanna Fuchs
Copyright: One Health Forum
Publiziert von: Johanna Fuchs
infoID: 178509.2 (...Archiv) Publiziert am 13 Dec. 2004; 15:22