Durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie vom 25. Juni 2002 soll die schädlichen Auswirkungen von Lärm durch eine Reihe von Maßnahmen vermindert und die Lebensqualität der Betroffenen verbessert werden. Die Umsetzung der Richtliniewar in den Mitgliedstaaten bis18.Juli 2004 durchzuführen.
Die Basis für einen verbesserten Lärmschutz nach der Richtlinie bilden die sogenannten „strategischen Lärmkarten“, welche EU-weit nach einheitlichen Methoden hergestellt werden sollen. Diese waren bis 30. Juni 2007 fertig zu stellen. Auf dieser Basis sollen bis spätestens 18. Juli 2008 Aktionspläne erarbeitet werden, mit denen, so der Text der Richtlinie, „Lärmprobleme und Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich der Lärmminderung“ geregelt werden. Diese Vorgehensweise gilt in der ersten Stufe für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, Straßen mit mehr als 6 Millionen KfZ pro Jahr, Eisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen jährlich sowie Großflughäfen. Weiters sind die Staaten verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Lärmkarten zu informieren und an der Erstellung und Fortschreibung der Aktionspläne zubeteiligen.
In Österreich wurde die Richtlinie auf Bundesebene mit dem Bundes-Umgebungslärmschutz-Gesetz umgesetzt. Darin werden Kompetenzen für drei Minister geschaffen. Da die Kompetenz für den Lärmschutz aber auch bei den Bundesländern liegt, war es notwendig, dass auch diese Umsetzungsmaßnahmen setzten. Die Umsetzung erfolgte dort vor allem in den jeweiligen Raumordnungs- und Landesstraßengesetzen.
Die Kompetenzzersplitterung (3 Bundesminister, 9 Landeshauptleute) hat die Ausarbeitung der relevanten Dokumente erheblich erschwert. Bis heute sind Lärmkarten der Öffentlichkeit nicht zugänglich und werden wohl erst gemeinsam mit den Aktionsplänen veröffentlicht werden. Dies steht in einem Spannungsverhältnis zuden Vorgaben derUmgebungslärmrichtlinie, welche verlangt, dass der Öffentlichkeit eine frühzeitige und effektive Beteiligung an der Erstellung dieser Pläne ermöglicht wird. Für diese Beteiligung ist ausreichend Zeit vorzusehen.
Ziel dieser Veranstaltung ist es, in Anbetracht der kurzen Zeitspanne bis zum Ende der Umsetzungsfrist der Richtlinie, Experten wie auch der interessierten Öffentlichkeit eine Plattform zur Information und Diskussion zu bieten. Die Themen Lärm und Lärmschutz werden in einem europäischen, wie auch in einem österreichischen Kontext präsentiert. Ein Blick über die Grenzen der Union hinaus in die Schweiz soll innovative Ideen und Ansätze zugänglich machen. Eine Podiumsdiskussion setzt sich mit konkreten Herausforderungen im Lärmschutz auseinander.
Anmeldung
per Email an: anmeldung@oekobuero.at
Anmeldeschluss:05. Mai
2008
Einladung und Programm:
PROGRAMM
08:30
Registrierung und Empfang
09:00
ERÖFFNUNG
09:15 ZurLärmregulierung in
Europa
Christian
POPP, LärmkontorGmbH, Hamburg
09:45
Über die Lärmsituation in Österreich
Roman ORTNER,
Umweltbundesamt
10:15
Die
Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in Österreich
Helfried GARTNER, Lebensministerium
10:45
PAUSE
11:15
Gibt es ein Recht auf
Lärmschutz? Möglichkeiten undSchwachstellen
Werner HOCHREITER, Arbeiterkammer
11:50
VorbildSchweiz?
Tommaso MELONI, Bundesamt für Umwelt, Bern
12:20 Podiumsdiskussion
Lärmschutzzwischen Motivation und
Frustration
Martin BLUM,VCÖ (angefragt)
Helfried GARTNER, Lebensministerium
Werner HOCHREITER, Arbeiterkammer
Georg PARRER, BMVIT (angefragt)
Alexander REISENLEITNER,
MA 22
Moderation der Podiumsdiskussion:
Verena MADNER, Wirtschaftsuniversität Wien
13:20
MITTAGSBUFFET
14:20
ENDE der Veranstaltung
Moderation der
Tagung: Verena MADNER, Wirtschaftsuniversität Wien Diese Veranstaltung ist Teil des Justic & Environment Workplan 2008
und wird aus Mitteln der Europäischen Kommission, Generaldirektion
Umwelt kofinanziert.
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