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13 Mar. 2003, Deutschland
 
SiGeKo nach Unfall verurteilt, Das strafrechtliche Risiko ist groß
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator hat pflichtwidrig gehandelt
 
Erstmals ist jetzt nach einem Arbeitsunfall ein SiGeKo (Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator) zu 70 Tagessätzen plus Verfahrenskosten
verurteilt worden.
Begründung für das Urteil: Der SiGeKo hatte nicht die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt und abgestimmt.

lesen Sie weiter: Arbeitnehmerschutzgesetz ernst nehmen

Metainfo:Autor: Harald Kviecien
Copyright: One Health Forum
Publiziert von: Harald Kviecien
infoID: 118503.1 Publiziert am 13 Mar. 2003; 20:26